====== Verbrauchssteuer berechnen: ====== Die Berechnung einer Verbrauchssteuer wird gesteuert über die Eingabe der Verbrauchssteuerfelder im [[gesoft:stammdaten:artikelstamm:Reiter Gruppierungen | Reiter Gruppierungen]]. Es wird die Art der Verbrauchssteuer und der Alkohol-Prozentsatz des ausgewählten Artikels festgelegt. {{gesoft:stammdaten:artikelstamm:verbrauchssteuer3.png|}} Die Art der Verbrauchssteuer wird ausgewählt: {{gesoft:stammdaten:artikelstamm:verbrauchssteuer4.png|}} Es gibt drei Verbrauchssteuerarten: - **Schaumweinsteuer** Die Schaumweinsteuer wird pro Verkaufsmengeneinheit berechnet. (Stück je Mengeneinheit) X (Liter je Stück) X (Faktor 1,36) Die Schaumweinsteuer ist also unabhängig vom Alkoholgehalt des Produktes. Richtige Einträge in den Feldern (Stück je Mengeneinheit)und (Liter je Stück) im [[gesoft:stammdaten:artikelstamm:Reiter Gruppierungen | Reiter Gruppierungen]] sind für die Berechnung der Schaumweinsteuer unabdingbar. {{gesoft:stammdaten:artikelstamm:verbrauchssteuer5.png|}} - **Branntweinsteuer** Die Branntweinsteuer wird pro Verkaufsmengeneinheit berechnet. (Stück je Mengeneinheit) X (Liter je Stück) X (Faktor 13,03) X (Alkoholgehalt in Prozent) Die Branntweinsteuer ist also abhängig vom Alkoholgehalt des Produktes. Zur Berechnung der Branntweinsteuer ist die Eingabe des Alkoholgehaltes deshalb notwendig. Richtige Einträge in den Feldern (Stück je Mengeneinheit)und (Liter je Stück) im [[gesoft:stammdaten:artikelstamm:Reiter Gruppierungen | Reiter Gruppierungen]] sind für die Berechnung der Branntweinsteuer unabdingbar. {{gesoft:stammdaten:artikelstamm:verbrauchssteuer5.png|}} - **Zwischenerzeugnissteuer** Die Zwischenerzeugnissteuer wird pro Verkaufsmengeneinheit berechnet. Und zwar abhängig vom Prozentsatz des Alkoholgehalts. Bei einem Alkoholgehalt der gleich oder kleiner 15 Prozent ist, wird so gerechnet: (Stück je Mengeneinheit) X (Liter je Stück) X (Faktor 1,02) Bei einem Alkoholgehalt der größer 15 Prozent ist, wird so gerechnet: (Stück je Mengeneinheit) X (Liter je Stück) X (Faktor 1,53) Die Zwischenerzeugnissteuer ist also abhängig vom Alkoholgehalt des Produktes. Zur Berechnung der Zwischenerzeugnissteuer ist die Eingabe des Alkoholgehaltes deshalb notwendig. Richtige Einträge in den Feldern (Stück je Mengeneinheit)und (Liter je Stück) im [[gesoft:stammdaten:artikelstamm:Reiter Gruppierungen | Reiter Gruppierungen]] sind für die Berechnung der Zwischenerzeugnissteuer unabdingbar. {{gesoft:stammdaten:artikelstamm:verbrauchssteuer5.png|}}